Verein - Covid-19Sportbetrieb im ATV Nach der ab 19.04.2021 geltenden Allgemeinverfügung der Stadt Dortmund werden ab diesem Zeitpunkt die öffentlichen und privaten Sportanlagen wegen der aktuellen Pandemielage wieder geschlossen. Bei vereinseigenen Anlagen trägt der jeweilige Verein die Verantwortung für die Einhaltung der Regeln. Download Outdoorsportregeln 15.04.2021 Anwesenheitsdokumentation Einwilligung Trainer*innen Einwilligungen Sportler*innen RKI Verhalten bei Covidverdacht Der Vorstand
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